Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge 2023

Die Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Entgeltzahlung zu entrichten – sie müssen bis zu diesem Termin also bereits auf den Konten der Einzugsstellen eingegangen sein.

Es ergeben sich damit folgende Fälligkeitstage und Fristen für die Einreichung des Beitragsnachweises:

 

2023 Termin Beitragsgutschrift
(Drittletzter Bankarbeitstag)
Termin Beitragsnachweis
(2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge)
Januar 27. 25.
Februar 24. 22.
März 29. 27.
April 26. 24.
Mai 26. 24.
Juni 28. 26.
Juli 27. 25.
August 29. 25.
September 27. 25.
Oktober 27.1 25.2
November 28. 24.
Dezember 27. 21.

 

1 In Bundesländern mit Feiertag Reformationstag am 31.10.2023 verschiebt sich die Fälligkeit auf den 26.10.2023. Maßgebend sind die Verhältnisse am Hauptsitz der Einzugsstelle.

² In Bundesländern mit Feiertag Reformationstag am 31.10.2023 verschiebt sich die Fälligkeit auf den 24.10.2023. Maßgebend sind die Verhältnisse am Hauptsitz der Einzugsstelle.