Gesamtsozial­versicherungs­beiträge 2026

Fälligkeit der Gesamtsozial­versicherungs­beiträge 2026

Die Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Entgeltzahlung zu entrichten – sie müssen bis zu diesem Termin also bereits auf den Konten der Einzugsstellen eingegangen sein.

Es ergeben sich damit folgende Fälligkeitstage und Fristen für die Einreichung des Beitragsnachweises:

2026Termin Beitragsgutschrift (Drittletzter Bankarbeitstag)Termin Beitragsnachweis (2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge)
Januar28.26.
Februar25.23.
März27.25.
April28.24.
Mai27.22.
Juni26.24.
Juli29.27.
August27.25.
September28.24.
Oktober28.26.
November26.24.
Dezember28.22.

1 In Bundesländern mit Feiertag Reformationstag am 31.10.2025 verschiebt sich die Fälligkeit auf den 28.10.2025. Maßgebend sind die Verhältnisse am Hauptsitz der Einzugsstelle.

2 In Bundesländern mit Feiertag Reformationstag am 31.10.2025 verschiebt sich die Fälligkeit auf den 24.10.2025. Maßgebend sind die Verhältnisse am Hauptsitz der Einzugsstelle.

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